Berufsbezogene Deutschsprachförderung

nach § 45a AufenthG

Die berufsbezogene DEutschsprachförderung richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist modular aufgebaut. Ein Modul ist dabei definiert als eine bestimmte Zahl von Unterrichtseinheiten (UE), die notwendig ist, um von einem Sprachniveau entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) auf das nächsthöhere zu gelangen und/oder um bestimmte berufs(feld)spezifische Sprachelemente zu erwerben. Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Das System der berufsbezogenen Deutschsprachförderung besteht aus Basis- und Spezialmodulen.

Basismodul

Berufsbezogene Deutschsprachförderung – DeuFöV – Basismodul B 2

Zielgruppe

Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten sowie Auszubildende und Beschäftigte. Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden. Personen mit Aufenthaltsgestattung können bei guter Bleibeperspektive teilnehmen. Geduldete, denen eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt worden ist, können ebenfalls teilnehmen.

Hintergrund

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt sowie in weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen.
Um Ihre Chancen für eine schnelle und nachhaltige Integration am deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen, können Sie im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Ihr Sprachniveau erhöhen und/oder berufsspezifische Sprachkompetenzen erwerben.

Rechtliche Grundlagen

  • 45a AufenthG; DeuFöV

Inhalte

Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden und ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Das Basismodul umfasst 400 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Themen:
– Kommunikation am Arbeitsplatz
– Arbeitssuche
– Aus- und Fortbildung
– Rechtliches

Im Anschluss an jedes Modul wird eine Abschlussprüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) durchgeführt.

Voraussetzungen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem GER verfügen. Des Weiteren ist eine Berechtigung erforderlich, die von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter ausgestellt wird. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Teilnahme an der berufsbezogenen Sprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 2,42 EUR je Unterrichtseinheit.

Abschluss

 

Hinweise

Vor Beginn eines Moduls wird durch den Kursträger der Sprachstand ermittelt. Hierzu können auch Sprachzertifikate berücksichtigt werden, wenn diese nicht älter als sechs Monate sind.

Maximale Teilnehmeranzahl

25

Spezialmodule

Berufsbezogene Deutschsprachförderung – DeuFöV – Spezialmodul A 2

Zielgruppe

Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten sowie Auszubildende und Beschäftigte. Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden. Personen mit Aufenthaltsgestattung können bei guter Bleibeperspektive teilnehmen. Geduldete, denen eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt worden ist, können ebenfalls teilnehmen.

Hintergrund

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt sowie in weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen.
Um Ihre Chancen für eine schnelle und nachhaltige Integration am deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen, können Sie im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Ihr Sprachniveau erhöhen und/oder berufsspezifische Sprachkompetenzen erwerben.

Rechtliche Grundlagen

  • 45a AufenthG; DeuFöV

Inhalte

Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden und ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Das Spezialmodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Themen:
– Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz
– Arbeitssuche
– Aus- und Fortbildung
– Rechtliches
– Umgang mit Medien

Im Anschluss an jedes Modul wird eine Abschlussprüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) durchgeführt.

Voraussetzungen

Teilnehmende, die trotz der Absolvierung eines Integrationskurses das Sprachniveau A2 nicht erreicht haben. Des Weiteren ist eine Berechtigung erforderlich, die von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter ausgestellt wird. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Teilnahme an der berufsbezogenen Sprachförderung ist für Teilnehmende kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 2,42 EUR je Unterrichtseinheit.

Abschluss

 

Hinweise

Vor Beginn eines Moduls wird durch den Kursträger der Sprachstand ermittelt. Hierzu können auch Sprachzertifikate berücksichtigt werden, wenn diese nicht älter als sechs Monate sind.

Maximale Teilnehmeranzahl

25

Berufsbezogene Deutschsprachförderung – DeuFöV – Spezialmodul B 1

Zielgruppe

Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten sowie Auszubildende und Beschäftigte. Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden. Personen mit Aufenthaltsgestattung können bei guter Bleibeperspektive teilnehmen. Geduldete, denen eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt worden ist, können ebenfalls teilnehmen.

Hintergrund

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt sowie in weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen.
Um Ihre Chancen für eine schnelle und nachhaltige Integration am deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen, können Sie im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Ihr Sprachniveau erhöhen und/oder berufsspezifische Sprachkompetenzen erwerben.

Rechtliche Grundlagen

  • 45a AufenthG; DeuFöV

Inhalte

Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden und ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Das Spezialmodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Themen:
– Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz
– Arbeitssuche
– Aus- und Fortbildung
– Rechtliches
– Umgang mit Medien

Im Anschluss an jedes Modul wird eine Abschlussprüfung (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) durchgeführt.

Voraussetzungen

Teilnehmende, die trotz der Absolvierung eines Integrationskurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Des Weiteren ist eine Berechtigung erforderlich, die von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter ausgestellt wird. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Teilnahme an der berufsbezogenen Sprachförderung ist für Teilnehmende kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 2,42 EUR je Unterrichtseinheit.

Abschluss

 

Hinweise

Vor Beginn eines Moduls wird durch den Kursträger der Sprachstand ermittelt. Hierzu können auch Sprachzertifikate berücksichtigt werden, wenn diese nicht älter als sechs Monate sind.

Maximale Teilnehmeranzahl

25

Kursorte

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