Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen und somit die Kosten von Weitberbildungsmaßnahmen anteilsweise oder vollständig übernehmen.

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Aktivierung, Prävention & Gesundheit

Mobile Beratung und Aktivierung von Frauen und Erziehenden

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Individuelles Einzelcoaching über AVGS (Arbeits- und Vermittlungsgutschein)

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IZA – individuell und zielgerichtet in den Arbeitsmarkt

IZA - individuell und zielgerichtet in den Arbeitsmarkt

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Frau im Berufsleben

BKM - Individuelle Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

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Pflege & Betreuung

Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

Ausbildung/Umschulung  zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten