In unserer schnelllebigen Welt ändern sich auch in den Unternehmen beständig die Produktionsabläufe und -verfahren. Dies betrifft nicht nur die großen Produktionsbetriebe, auch in Handwerksbetriebenführen neue Erkenntnisse dazu, dass sich die Fertigungsmethoden ändern. Die Beschäftigten in den Unternehmen können neue Produktionstechniken aber nur anwenden, wenn sie diese erlernt haben. Inder Regel setzt dies nach einer Erstausbildung den Besuch von berufsbezogenen Weiterbildungsveranstaltungen voraus. Für die Unternehmen gilt es, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand zu halten. Nur so sind sie in der Lage, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zusichern. Genau hier setzt das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ an.

Was ist unter KdW zu verstehen?

KdW ist ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes konzipiertes Förderprogramm, das darauf abzielt, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland bei der Weiterbildungihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Das Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten in den Betrieben zu erhöhen und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftsbereichs zu erhalten bzw. zu erhöhen. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Wer kann eine Förderung durch KdW erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen – nach der Definition der EU -, die eine Betriebsstätte im Saarlandhaben, erhalten nach Antragstellung bei Erfüllung der Förderkriterien einen Zuschuss auf die Kostenvon Weiterbildungsmaßnahmen, die von ihren Beschäftigten besucht werden. Dieser Zuschuss kannpro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Für Anträgemit einem Förderbetrag unter 300 Euro wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen kein Zuschuss gewährt.Die Fördervoraussetzungen und -kriterien können den Richtlinien zum Förderprogramm entnommenwerden. Sie sind veröffentlicht auf der Internetseite http://www.saarland.de/136312.htm

Wieviele Anträge können von den Unternehmen gestellt werden?

Pro zu schulendem Mitarbeiter muss im Förderverfahren KdW ein Antrag gestellt werden. Damit alleUnternehmen gleiche Chancen haben, in den Genuss einer Förderung zu kommen, sind gewisse Antragshöchstgrenzen vorgegeben. Diese betragen für Kleinstunternehmen 20.000 Euro, für kleine Unternehmen 100.000 Euro und für mittlere Unternehmen 250.000 Euro pro Kalenderjahr. Sollten dieseHöchstgrenzen erreicht sein, ist in dem betreffenden Kalenderjahr keine Antragstellung mehr möglich.