Die saarländische Inklusionsbeauftragte Kerstin Schikora hat in der CEB Akademie über das neue „Budget für Arbeit“ informiert

HILBRINGEN Psychisch beeinträchtigte Menschen haben es schwer, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) will helfen, Menschen mit Behinderung besser im beruflichen Leben zu unterstützen und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken – unter anderem mit dem sogenannten Budget für Arbeit. Über „Das Budget für Arbeit als zusätzliche arbeitsmarktpolitische Leistung für Menschen mit Behinderungen“ hat die saarländische Teilhabe- und Inklusionsbeauftragte Kerstin Schikora kürzlich in der CEB Akademie in Hilbringen informiert. Dazu hatte die CEBIN – Centrum für soziale Inklusion gGmbH Vertreter von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Beratungs- und Bildungseinrichtungen, Initiativen sowie Interessierte eingeladen.

Schwerbehinderte Menschen sind von Arbeitslosigkeit immer noch stärker betroffen als Nichtbehinderte, sagte Schikora. Auch wenn sich die Lage verbessert hat: Waren Ende 2000 im Saarland noch 3481 Schwerbehinderte arbeitslos, lag die Zahl im April dieses Jahres bei 1773. Behinderten Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance bekommen, ermöglichen die Werkstätten berufliche Bildung und Beschäftigung. Die Zahl der Plätze im Saarland ist von 2742 (Jahr 2000) auf 3680 (2015) gestiegen. Die geringen Übergangsquoten von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – der Schnitt liegt bei 0,16 Prozent – und der oft automatisierte Übergang von Förderschulen in eine WfbM zeigen das Ungleichgewicht zwischen den Möglichkeiten und deren Umsetzung. Von den Arbeitsplätzen im Saarland waren lediglich 4,2 Prozent (Stand 2016) mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt. „Der Weg zu einer Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben ist mit Vorurteilen und Berührungsängsten verstellt. Trotz UN-Behindertenrechtskonvention und trotz zahlreicher Bundes- und Landesprogrammen gelingt es uns nur schwer, eine nachhaltige Verbesserung am Arbeitsmarkt zu erreichen“, sagt Schikora.

Mit dem Budget für Arbeit bietet das Bundesteilhabegesetz eine weitere Möglichkeit, behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Die Eingliederungshilfe fördert keinen Werkstattplatz, sondern finanziert dem Arbeitgeber einen Teil des Arbeitsentgelts – der Lohnkostenzuschuss kann bis zu 75 Prozent betragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen bzw. ortsüblichen Entlohnung sowie eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich. Das Budget für Arbeit können insbesondere Menschen mit einer seelischen Behinderung beanspruchen, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen. Anspruchsberechtigt sind auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, die sich gezielt auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten möchten. Der Antrag für Budget für Arbeit kann beim Landesamt für Soziales im Rahmen der Eingliederungshilfe gestellt werden.

Finanziert wird das Programm aus Mitteln der Eingliederungshilfe, zudem beteiligt sich das Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber leisten, die nicht die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen: die Quote beträgt bei öffentlichen Arbeitsgebern 5,9 Prozent, bei privaten Arbeitsgebern 3,8 Prozent. Im Saarland erfüllen 78,5 Prozent (Stand 2016) der Betriebe und Dienststellen diese Vorgaben nicht. „Zum Erfolg gehört vor allem auch, saarländische Unternehmen für die Einstellung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren und damit zu gewinnen. Die Förderung dieser Einstellung kann ein Hebel sein, hier etwas zu bewegen“, resümierte Schikora.

(Text: Ruth Hien)