Beim Jahresauftakt der CEB Hilbringen standen die Themen Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe für behinderte Menschen im Mittelpunkt

HILBRINGEN Den Blick auf benachteiligte und behinderte Menschen richten und der Inklusion einen Schub verleihen, ist eines der Ziele der CEB-Akademie für das Jahr 2018. Das erklärte CEB-Geschäftsführer Gisbert Eisenbarth vor Kurzem beim Jahresauftakt. Dabei verstehe man Inklusion als Ziel, das mit informierten Bürgern und engagierten Akteuren erreicht wird: „Wenn einer alleine träumt, ist es nur ein Traum. Wenn viele gemeinsam träumen, dann ist das der Beginn einer neuen Wirklichkeit“, zitierte Gisbert Eisenbarth den österreichischen Künstler Friedensreich Hundertwasser.

Bereits seit über 20 Jahren engagiert sich die CEB für die Integration von behinderten Menschen und setzt somit ein Beispiel. Mit der Gründung der CEBIS (Berufliche Integration und Service) und der CEBIN (Centrum für soziale Inklusion) ist es nach Worten von Eisenbarth gelungen, benachteiligte Menschen wieder in den Arbeitsprozess einzubinden und ihnen zu helfen, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. „Es ist ermutigend zu sehen, was die Mitarbeiter der CEBIN und CEBIS leisten und wie sie sich entwickeln“, sagte der Geschäftsführer und warf einen Blick auf die vergangenen zwölf Monate: „2017 war ein arbeitsintensives Jahr, das viel abverlangte, aber nicht den Erfolg verweigerte“, zog Gisbert Eisenbarth als Bilanz und dankte allen Mitarbeitern, Ehrenamtlichen und Dozenten für ihr außerordentliches Engagement.

Im Mittelpunkt stand die Rede von Bernd Seiwert, Abteilungsleiter im saarländischen Sozialministerium. Er referierte über das Thema „Wir wollen die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe verbessern“ und ging auf die UN-Behindertenkonvention von 2006 ein. Neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte beinhaltet diese auch die Rechte für behinderte und beeinträchtigte Menschen. Sie umfasst unter anderem das Recht behinderter Menschen auf Arbeit. „Unsere Gesellschaft ist bunt“, erklärte Seiwert und ergänzte, dass allein die Einbeziehung nicht reiche, um ein Teil der Gesellschaft zu werden. Dazu fehle die Integration in diese, was für Seiwert ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Eingliederung ist. Um die Beteiligung von behinderten Menschen weiter zu stärken, hat man im neunten Buch des Sozialgesetzbuches die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen festgelegt und 2016 eine grundlegende Überarbeitung des Behindertenrechts auf den Weg gebracht.

Seit Juli 2017 ist als Ergebnis das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. „Darin geht es um die Selbstbestimmung der Rehabilitationsträger und um die Eingliederungshilfe“, erläuterte der Leiter der Abteilung „Soziales, Inklusion, soziales Ehrenamt und Armutsberichterstattung.“ In einem ersten Schritt wurde die Verbesserung der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung unabhängig vom Einkommen von Ehepartnern oder Familienangehörigen umgesetzt. Damit soll die Existenz gesichert werden. Weitere Optimierungen und Festigungen der Rechte von Behinderten sollen bis 2022 kommen. So haben benachteiligte Menschen in Zukunft die Wahl, ob sie ambulant oder stationär betreut werden möchten. „Jeder kann sich selbst aussuchen, wo er leben will: daheim oder in einer Pflegeeinrichtung“, hielt Bernd Seiwert fest. Eine zusätzliche Förderung der Behindertenrechte soll durch unabhängige Beratungen der Leistungssuchenden in Bezug auf Reha-Träger und Leistungserbringer erfolgen.

Des Weiteren muss Seiwert zufolge die Teilnahme am Berufsleben verbessert werden, damit mehr Unternehmen behinderte Menschen einstellen. Durch das Arbeitsförderungsgesetz können Firmen beispielsweise einen behindertengerechten Arbeitsplatz schaffen. Beispiel hierfür ist nach Worten von Bernd Seiwert die virtuelle Werkstatt in Zusammenarbeit mit der SHG-Klinik. Mit Hilfe der Virtualität können beeinträchtigte Menschen nicht nur vor Ort in Werkstätten arbeiten, sondern auch von zu Hause aus. Dadurch können sie sich eine eigene Rentenabsicherung erarbeiten, die gemäß Seiwert über der Grundsicherung liegt.

Ein anderes Anliegen des Abteilungsleiters ist die Leistung der sozialen Einbindung, die beeinträchtigten Menschen die Wohnungssuche erleichtern soll. Um gleichzeitig die Vereinsamung zu verhindern, könnten Familien ihren Anspruch auf Assistenzleistungen geltend machen und Behinderte in Pflegefamilien aufgenommen werden. Außerdem ist die Mobilität ein bedeutender Punkt, gleichfalls wie die Leistung der Teilhabe an der Bildung, sei es an den Schulen oder Universitäten. Konnten behinderte Studierende zuvor nicht promovieren, steht ihnen diese Option nun offen. So sollen insbesondere Kinder eine Frühförderung erfahren. Die Zielrichtung für die Zukunft ist für Bernd Seiwert klar: „Die Ausgrenzung hinter sich lassen und in Richtung Inklusion gehen“, sagte er.

Nach dem Vortrag tauschte sich Bernd Seiwert mit den rund 100 geladenen Gästen aus und stand für weitere Fragen zur Verfügung.