01. April 2022

Zum 3. April entfällt im Saarland ein Großteil der Corona-Schutzmaßnahmen. Das wirkt sich auch auf den CEB-Verbund auf.  Die Allgemeinen Anweisungen wurden überarbeitete. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:

 

Die aktuelle Version zum Download gibt es hier.

Kurzfristige Änderungen sind unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens möglich.

 


4. März 2022

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen gelockert. Ab heute gilt:

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II oder SGB III sowie Integrationskursen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel* möglich. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen
negativen Testnachweis vorlegen.

Alle weiteren Regelungen bleiben bestehen. Die Allgemeinen Anweisungen wurden überarbeitet. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:

Die aktuelle Version zum Download gibt es hier.

 


17. Dezember 2021

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Ab heute gilt:

  • Für die Teilnahme an beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangeboten gilt wieder die 3G-Regel. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bzw. dies nicht nachweisen, müssen täglich einen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Für die Teilnahme an Integrationskursen gilt jedoch weiterhin die 2G-Regel.
  • Sozialkaufhäuser fallen unter die Grundversorgung und dürfen ohne 2G-Nachweis besucht werden. Allerdings ist die Möbelbörse & Kleiderkammer der CEB zwischen den Jahren (20. Dezember bis 2. Januar) geschlossen.

Alle weiteren Regelungen bleiben bestehen.

Die aktuelle Version der Aktuellen Anweisungen zum Download gibt es hier.

 


13. Dezember 2021

Die saarländische Landesregierung hat eine Neuerung zur 2G-Plus-Regel erlassen: Ab sofort müssen Personen mit einer Auffrischungsimpung („Booster“) keinen tagesaktuellen negativen Testnachweis mehr vorweisen. Auch Genesene, die ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, fallen nun unter die 2G-Plus-Regel.


2. Dezember 2021

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Ab heute gilt:

  • Für die Teilnahme an Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II oder SGB III gilt die 3G-Regel. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bzw. dies nicht nachweisen, müssen täglich einen negativen Testnachweis vorlegen.
  • Für die Teilnahme an beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangeboten sowie Integrationskursen gilt die 2G-Regel. Außer- und überbetriebliche Ausbildung sind in Präsenzform abweichend zulässig, soweit von den Auszubildenden ein 3G-Nachweis geführt wird.
  • Für die Teilnahme an allgemeinen Bildungsangeboten in der Erwachsenenbildung sowie an pädagogischen Fort- und Weiterbildungen gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass zusätzlich ein tagesaktueller negativer Testnachweis erforderlich ist.
  • Für Beschäftigte sowie Dozentinnen und Dozenten gilt die 3G-Regel.
  • Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen geschlossenen Räumen zu tragen, auch während des Unterrichts.

 


22. Oktober 2021

Die saarländische Landesregierung hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie veröffentlicht, die seit Samstag gültig ist. Ab sofort gilt:

  • Für die Teilnahme an beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangeboten, Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II oder SGB III und Integrationskursen gilt die 3G-Regel. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bzw. dies nicht nachweisen, müssen täglich einen Testnachweis vorlegen.
  • Für die Teilnahme an allgemeinen Bildungsangeboten in der Erwachsenenbildung sowie an pädagogischen Fort- und Weiterbildungen gilt die 2G-Regel.
  • Alle Weiterbildungsmaßnahmen haben sich an den Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts auszurichten.
  • Das bedeutet u.a., dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) innerhalb des Gebäudes, beispielsweise auf den Fluren, weiterhin verpflichtend ist. Das Tragen eines MNS im Unterrichtsraum wird empfohlen. Auf dem Außengelände besteht keine Maskenpflicht.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands wird empfohlen.

Die Allgemeinen Anweisungen wurden angesichts der aktuellen Lage überarbeitet. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln.

Die aktuelle Version zum Download gibt es hier.

 


6. Oktober 2021

Die Allgemeinen Anweisungen wurden angesichts der aktuellen Lage überarbeitet. Bitte beachten Sie die folgenden Regeln.

Die aktuelle Version zum Download gibt es hier.

 


16. August 2021

Bitte beachten Sie weiterhin die Allgemeinen Anweisungen.

Die aktuelle Version zum Download gibt es hier.

 


23. Juni 2021

Der saarländische Ministerrat hat beschlossen, dass die Maskenpflicht in Kursen von außerschulischen Bildungseinrichtungen analog zu der Regelung in Schulen entfällt. Das bedeutet für uns:
 
• In den Unterrichtsräumen besteht ab sofort keine Verpflichtung mehr, einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2, kurz MNS) zu tragen.
• Der Mindestabstand ist weiterhin einzuhalten.
• Außerhalb der Schulungsräume bleibt das Tragen eines MNS im gesamten Innenbereich verpflichtend.
Die Allgemeinen Anweisungen wurden dementsprechend überarbeitet. Sie müssen weiterhin von den Teilnehmenden, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.
Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

7. Juni 2021

Ausgewählte Angebote der Erwachsenenbildung finden wieder vor Ort statt. Die bisherigen Hygienemaßnahmen bleiben bestehen. Neu ist, dass die Teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen müssen. Vollständig geimpfte Personen (zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder Genesene (die in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden haben und deren negativer PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt) können auch ohne Vorlage eines Schnelltests an den Angeboten teilnehmen. Bei geimpften Personen gilt der Impfpass als Nachweis, bei Genesenen die Vorlage des behandelnden Arztes.

Seit heute hat darüber hinaus die Cafeteria wieder geöffnet. Die ausgehängten Maßnahmen sind zu beachten.

Die Allgemeinen Anweisungen wurden dementsprechend überarbeitet. Sie müssen weiterhin von den Teilnehmenden, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


12. April  2021

Für die Kleiderkammer und Möbelbörse gilt ab dem heutigen Montag, 12. April, ebenfalls die erweiterte Testpflicht. Das Betreten ist nur noch bei Vorlage eines negativen Corona-Tests gestattet, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Öffnungszeiten bleiben gleich.

 


15. März 2021

Die Allgemeinen Anweisungen sind weiterhin gültig und müssen von den Teilnehmern, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


12. März 2021

Gemäß der aktuellen Fassung der Corona-Landesverordnung (gültig seit 8. März) dürfen wir neben SGBII- und SGBIII-Maßnahmen auch wieder berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Integrationskurse in Präsenzform durchführen. Die Teilnehmer werden über das weitere Vorgehen in der jeweiligen Maßnahme informiert.

 


22. Januar 2021

Die saarländische Landesregierung verlängert den Shutdown bis zum 14. Februar, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden fortgesetzt. Das betrifft auch unseren Bildungsbetrieb.

 Wir bleiben weiterhin erreichbar unter Tel. (06861) 93080 (Zentraler Service) oder per E-Mail an info@ceb-akademie.de.

 


11. Januar 2021

Möbelbörse und Kleiderkammer der CEB hat Notdienst

Menschen, die sich in einer akuten Notsituation befinden, können sich weiterhin an die Möbelbörse und Kleiderkammer der CEB in Hilbringen wenden. Karitative Einrichtungen sind gemäß der aktuell gültigen Rechtsverordnung von den pandemiebedingten Betriebsverboten ausgenommen. Nach telefonischer Anmeldung ist es deshalb möglich, in der Möbelbörse Kleidung oder Haushaltswaren zu erhalten. Warenspenden sind, ebenfalls nach telefonischer Terminvereinbarung, willkommen; auch der Hol- und Bringdienst steht weiterhin zur Verfügung. Die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Die Möbelbörse ist erreichbar montags bis donnerstags von 7.30 bis 12 Uhr sowie 12.30 bis 16.15 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Termine können vereinbart werden bei Kathrin Nenno, Tel. (06861) 930882, und Markus Comtesse, Tel. (06861) 930883.

 


05. Januar 2021

Aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr wurde der Shutdown über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar verlängert. Somit bleibt, abgesehen von wenigen Ausnahmen, auch der Unterricht an Weiterbildungseinrichtungen in Präsenzform untersagt. Über Änderungen und weitere Entwicklungen informieren wir zu gegebener Zeit.
 
Wir sind weiterhin erreichbar unter Tel. (06861) 93080 (Zentraler Service) oder per E-Mail an info@ceb-akademie.de.

16. Dezember 2020

Eingeschränkter Betrieb in der CEB-Akademie

Die Landesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Unterricht an außerschulischen Bildungseinrichtungen ist ab Mittwoch, 16. Dezember, bis voraussichtlich 10. Januar 2021 in Präsenzform untersagt. Unter diese Regelung fallen auch zahlreiche Angebote der CEB-Akademie. Von dem Verbot ausgenommen sind Maßnahmen und Qualifizierungen, die der Eingliederung in Arbeit oder der aktiven Arbeitsförderung dienen. Hier ist es möglich, den Unterricht unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen fortzuführen.

Die CEB hat den Vorgaben entsprechend individuelle Entscheidungen für die jeweiligen Maßnahmen, Qualifizierungen sowie Fort- und Weiterbildungen getroffen. Die Teilnehmer und Schüler wurden und werden über das weitere Vorgehen sowie eventuelle alternative Lernformen informiert.

Von Donnerstag, 24. Dezember, bis Sonntag, 3. Januar, ist die CEB-Akademie komplett geschlossen. Ab Montag, 4. Januar, ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Weitere Infos gibt es unter Tel. (06861) 93080, per E-Mail an info@ceb-akademie.de sowie unter www.ceb-akademie.de.


17. November 2020

Die Allgemeinen Anweisungen sind weiterhin gültig und müssen von den Teilnehmern, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


4. November 2020

Ein wichtiger Hinweis: Wir dürfen unseren Kursbetrieb – mit einigen Ausnahmen – fortführen.
 
Qualifizierungskurse, Maßnahmen sowie Sprach- und Integrationskurse laufen unter strenger Einhaltung unseres Hygienekonzepts weiter. Das gilt auch für pädagogische Fort- und Weiterbildungen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin auch während des Unterrichts verpflichtend, der Mindestabstand ist einzuhalten. Einen Überblick zu allen Hygieneschutzmaßnahmen im CEB-Verbund gibt es in der aktuellen Fassung der Allgemeinen Anweisungen (Stand 2. November).
 
In der Erwachsenenbildung können die Fremdsprach- und Nähkurse unter strenger Einhaltung unseres Hygienekonzepts fortgeführt werden. Allerdings finden bis zum Jahresende keine Vorträge, Veranstaltungen, Fitness- und Kochkurse statt. Darunter fallen auch die Vorträge in Kooperation mit dem SHG-Klinikum Merzig inklusive des Begleitprogramms. Der Saarwiesen-Lauftreff fällt im November ebenfalls aus.
 
Die betroffenen Teilnehmer werden kontaktiert. Informationen zu Änderungen gibt es über die bekannten Kanäle.

23. Oktober 2020

Aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen verstärken wir unsere Präventionsmaßnahmen. Ab kommenden Montag, 26. Oktober, gilt:

  • In allen Maßnahmen, Kursen und Veranstaltungen in Unterrichtsform sind die Schüler und Teilnehmer dazu verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Dozenten und Lehrkräfte gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer MNB. Lediglich für die Dauer von Sport- und Gesundheitskursen ist das Tragen einer MNB freiwillig.
  • In den Werkstätten wird das Tragen einer MNB dringend empfohlen. Eine Ausnahme bildet das Berufsorientierungsprogramm BOP: Für die Schüler ist das Tragen einer MNB verpflichtend. Für Anleiter und Lehrkräfte wird das Tragen einer MNB dringend empfohlen.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


20. Oktober 2020

Die Allgemeinen Anweisungen sind weiterhin gültig und müssen von den Teilnehmern, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


19. Oktober 2020

Der Landkreis Merzig-Wadern hat die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Die CEB betreffen vor allem die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Das bedeutet konkret: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz verpflichtend. Wenn nur ein geschlossener bzw. eingeladener Personenkreis teilnimmt, kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgelegt werden.

Die Vorgaben für Sport- und Gesundheitsangebote (begrenzte Personenzahl, Mindestabstand, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Trainings) waren bereits vorab im Hygienekonzept berücksichtigt.

Weitere Informationen gibt es unter www.merzig-wadern.de.

 


14. Oktober 2020

Der Landkreis Merzig-Wadern gilt ab heute als Risikogebiet.

„Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis Merzig-Wadern kommen, keine Auswirkungen“, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landkreises, die ab morgen gilt. Die Einschränkungen betreffen vor allem private Veranstaltungen und den Ausschank von Alkohol. Alle weiteren Infos gibt es unter www.merzig-wadern.de.


17. August 2020

Die Allgemeinen Anweisungen sind weiterhin gültig und müssen von den Teilnehmern, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


30. Juni 2020

Die Allgemeinen Anweisungen sind weiterhin gültig und müssen von den Teilnehmern, Schülern und Besuchern zwingend eingehalten werden.

Die aktualisierte Version zum Download gibt es hier.

 


22. Juni 2020

Weitere Angebote in der Erwachsenenbildung starten nach der pandemiebedingten Pause wieder. Dazu gehören unter anderem die Yoga- und Pilateskurse sowie die Englisch-Sprachkurse in Weiskirchen. Auch die Kochkurse wurden neu terminiert. Bedauerlicherweise sind die Tanzkurse auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Informationen zu allen aktuellen Veranstaltungen sind jeweils hier zu finden. Die angemeldeten Teilnehmer werden selbstverständlich stets informiert.

 


25. Mai 2020

Die Sprach- und Integrationskurse im Auftrag des BAMF finden ab dem 27. Mai wieder vor Ort statt.

 


13. Mai 2020

In der Erwachsenenbildung werden die Sprachkurse ab dem 20. Mai fortgesetzt.

Die laufenden pädagogischen Weiterbildungen werden ab dem 15. Mai als Präsenzunterricht fortgeführt.

Die pädagogischen Fortbildungen finden ab dem 5. Juni statt.

 


12. Mai 2020

Die Möbelbörse und Kleiderkammer hat seit heute, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, wieder geöffnet.

 


11. Mai 2020

Der Unterricht in der Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe am Standort Hilbringen wird heute vor Ort fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler wurden rechtzeitig informiert.

 


8. Mai 2020

Einige Maßnahmen konnten in dieser Woche wieder vor Ort aufgenommen werden oder starten am kommenden Montag, 11. Mai. Weitere werden folgen. Allerdings sind noch nicht alle Kursarten freigegeben.

Die Teilnehmer, die betroffen sind, werden rechtzeitig informiert!

 


6. Mai 2020

Die Vorbereitungen zur Wiedereröffnung laufen. Schon jetzt gilt: Wer das Gelände der CEB-Akademie betritt, muss sich an einige Anweisungen halten. Das heißt vor allem: Abstand halten, auf die Hygiene achten und eine Maske tragen!

Die Allgemeinen Anweisungen zum Download gibt es hier.

 

 


4. Mai 2020

In der Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Mai hat die saarländische Landesregierung verfügt, dass eine Öffnung von Fort- und Weiterbildungsstätten unter Einhaltung der Hygieneanforderungen ab dem 4. Mai zulässig ist. Aktuell bereiten wir den Wiedereinstieg vor. Allerdings gibt es strenge Vorgaben zum Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen und es sind noch nicht alle Kursarten freigegeben. Weitere Informationen geben wir zeitnah bekannt.

 


17. April 2020

In der Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. April hat die saarländische Landesregierung verfügt, dass der Betrieb von Fort- und Weiterbildungsstätten weiterhin verboten ist. Gleiches gilt für Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Daher finden bis mindestens 3. Mai keine Kurse, Maßnahmen, Fort- und Weiterbildungen vor Ort in der CEB Akademie statt. Die alternativen Lernangebote, die für einige Maßnahmen eingerichtet wurden, werden fortgeführt.

 


27. März 2020

Der Allgemeine Integrationskurs mit und ohne Alphabetisierung geht frühestens am 27. April weiter, der Spezialkurs A2 frühestens am 21. April.

 


23. März 2020

Ein Angebot für Geflüchtete, Migranten und Touristen: Das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. (EMZ) stellt Informationen zum Coronavirus in 15 Sprachen online. Unter http://corona-ethnomed.sprachwahl.info-data.info gibt es unter anderem Hinweise zu Schutzmöglichkeiten, Regeln zur Quarantäne und viele weitere Informationen.

 


19. März 2020

Qualifizierungen und Maßnahmen, auch in der Jugendberufshilfe, laufen über alternative Lernangebote weiter. Inhalte gibt es unter anderem im Lernraum unter www.ceb-akademie.de/lernraum.

 


17. März 2020

Die saarländische Landesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes sowie Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen tritt am Mittwoch, 18. März, in Kraft und gilt bis einschließlich 20. April. Darin heißt es:

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendiger Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, wird untersagt. Dazu gehören auch Fort- und Weiterbildungsstätten. Daher finden bei uns bis 20. April keine Veranstaltungen, Kurse, pädagogische Fort- und Weiterbildungen u.ä. statt. Für Qualifizierungen und Maßnahmen, auch in der Jugendberufshilfe, arbeiten wir an alternativen Lernangeboten.

Untersagt wird das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und weiteren Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen. Daher ist die CEBIN – Centrum für soziale Inklusion bis 20. April geschlossen. Auch der Verkauf über das Portal booklooker.de wird ausgesetzt.

Die Cafeteria, die der Partyservice Schwed gepachtet hat, schließt bis auf Weiteres.

Die Gartenbaufirma CEBIS ist als Handwerksbetrieb von den Einschränkungen ausgenommen und weiterhin tätig.

In dringenden Fällen sind wir weiterhin über die zentrale Telefonnummer, (06861) 9308-0, sowie per E-Mail, info@ceb-akademie.de, erreichbar.

 


15. März 2020

Das BAMF hat alle Sprachkurse für die nächsten 14 Tage unterbrochen. In der Zeit vom 16. bis 27. März  findet  kein Unterricht statt.

 


14. März 2020

Von den unten genannten Einschränkungen abgesehen läuft der Betrieb nach aktuellem Stand weiter. Die Abteilungen sind besetzt. Da umfangreiche Maßnahmen im präventiven Gesundheits- und Arbeitsschutz ergriffen wurden, können die Maßnahmen, die wir beispielsweise im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen, nach bisherigem Stand weiterlaufen. Wir stehen im engen Kontakt mit unseren Auftraggebern, Behörden und Kooperationspartnern, um gegebenenfalls kurzfristig zu handeln.

Die CEB Akademie ist geöffnet. Dennoch bitten wir darum, Besuche unserer Einrichtung auf das Notwendige zu reduzieren. Besucher werden gebeten, sich an die Hygienevorschriften zu halten und Aushänge zu beachten. Solange wir aus Quarantänegründen nicht geschlossen werden, sind wir über die zentrale Telefonnummer, (06861) 9308-0, sowie per E-Mail, info@ceb-akademie.de, erreichbar.

 


13. März 2020

Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus erfordert ein verantwortungsbewusstes Handeln. Um die Infektionsgefahr einzudämmen und unsere Besucher, Teilnehmer, Mitarbeiter und Dozenten zu schützen, reagieren wir auf alle aktuellen Entwicklungen und orientieren uns an den behördlichen Vorgaben.

Nach Rücksprache mit unseren Auftraggebern, Behörden und unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt folgendes mitteilen: Der Betrieb wird weiterlaufen, so dass der Unterricht und die Arbeit am Montagmorgen (16. März) normal weitergeführt werden.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die öffentlich beworben wurden und einem nicht eingrenzbaren Publikum offenstehen, sagen wir vorerst bis einschließlich 26. April ab. Dazu gehören u.a. die Ausstellung von Marlene Thiesen (15. März) und der Bücherbasar der CEBIN (1.&2. April). Sobald Nachhol-Termine feststehen, geben wir diese bekannt.

Die laufenden Kurse in der Erwachsenenbildung unterbrechen wir für mindestens 14 Tage bis Ende März. Die Termine werden nachgeholt. In dieser Zeit starten wir keine neuen Angebote.
Die Fortsetzung der Tanzkurse von Gabriele Heinrich ist für Sonntag, 3. Mai, geplant.

Die pädagogischen Fortbildungen für Erzieher werden bis zum 3. April ausgesetzt. Informationen zu den laufenden Fort- und Weiterbildungen erhalten die Teilnehmer schriftlich. Sobald Nachhol-Termine feststehen, geben wir diese bekannt.

Die Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe schließt den Empfehlungen des Sozialministeriums folgend ab 16. März bis vorerst 17. April. Weitere Informationen erhalten Betroffene beim Träger.

Die Fachschule für Altenpflege in Trier ist ab 16. März geschlossen. Der Unterricht soll ab 23. März virtuell fortgeführt werden.

Die Möbelbörse und Kleiderkammer ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen.

Weitere Informationen zur Durchführung von laufenden und anstehenden Kursen, Fortbildungen, Maßnahmen u.ä. geben wir zeitnah bekannt. Die Teilnehmer werden informiert.

 


12. März 2020, aktualisiert am 16. März

Prävention gegen das Corona-Virus

Aus aktuellem Anlass ist der Zutritt zu den Gebäuden und Einrichtungen der CEB Akademie für alle Personen, die sich kürzlich in Risikogebieten nach Robert-Koch-Institut aufgehalten haben oder dort wohnen, für zunächst zwei Wochen untersagt. Schützen Sie sich und andere!

Risikogebiete (Stand 12.03.2020, 8:30 Uhr) sind:

  • Frankreich: Region Grand Est
  • Österreich: Bundesland Tirol
  • Italien
  • Spanien: Madrid
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington & New York

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

Die Geschäftsführung