Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Stunden.

Der Sprachkurs

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden.

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Arbeit und Beruf
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Einkaufen/Handel/Konsum
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen.

Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie zum Beispiel an einem Jugendintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Jugendliche interessieren, wie etwa die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.

Im Verlauf des Sprachkurses nehmen Sie an Zwischentests teil. Damit bereiten Sie sich auf die Abschlussprüfung am Ende des Integrationskurses vor.

Der Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 100 Stunden.

Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:

  • deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.

Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest ab.

Zugangsvoraussetzungen

Sie sind

  • Ausländer oder Spätaussiedler und haben gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs?
  • Ausländer und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen?
  • Ausländer und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert?
  • Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung und Staatsangehörigkeit Iran, Irak, Syrien oder Eritrea
  • Ausländer mit einer Duldung gem. § 60a Abs.2 Satz 3 AufenthG oder
  • Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG

Förderung

Bei bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möglich. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Kursorte

CEB Hilbringen
Industriestraße 6-8
66663 Merzig

CEB Trier
Metternichstraße 42
54296 Trier

Ansprechpartner

Nicole Bernard
Tel. (06861) 93 08 58
Mail: nicole.bernard[at]ceb-akademie.de
Annette Urnau
Tel. (06861) 93 08 84
Mail: annette.urnau[at]ceb-akademie.de