Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen und somit die Kosten von Weitberbildungsmaßnahmen anteilsweise oder vollständig übernehmen.

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Aktivierung, Prävention & Gesundheit

Mobiles Coaching für Frauen

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MobiCo – Mobiles Coaching für Frauen

Individuelles Einzelcoaching über AVGS (Arbeits- und Vermittlungsgutschein)

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Kaufmännische Qualifizierungen

Fachkraft DATEV für Finanzbuchhaltung sowie Lohn und Gehalt (IHK)

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IHK-Zertifikatslehrgang

Pflege & Betreuung

Pflegefachkraft

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Ausbildung/Umschulung  zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann

Pflegeassistenz

Pflegeassistenz

Ausbildung/Umschulung  zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten

Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

Zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen

Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen §§43b und 53b SGB XI

Qualifizierungen für Flüchtlinge

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

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Das Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt.